Zielgruppe:
Pädagogische/soziale Fachkräfte
-
der (teil-)stationären Kinder-/Jugendhilfe
-
der Behindertenhilfe
-
aus Einrichtungen für Hilfen zur Erziehung
-
aus der Jugendarbeit
-
der Heimaufsicht/-beratung
-
aus Kitas (ausschließlich Leitungskräfte)
Inzwischen ist die Vorstellung, dass auch Mitarbeitende einer Institution sich gegenüber zu betreuenden Kindern/Jugendlichen (sexuell) übergriffig verhalten könnten, schon mehr ins Bewusstsein gerückt. Es war letztendlich der Anlass zur Entwicklung von Schutzkonzepten, die für viele Institutionen bereits gesetzlich verankert sind.
Doch wie fällt ein Fehlverhalten überhaupt auf? Oder ist Fehlverhalten gar nicht der richtige Begriff? Gibt es nicht doch viele Falschbeschuldigungen, bzw. wie könnte man das klären? Und dann die Sorge: "So einen Vorwurf bekommt man doch nie wieder los!". Wie geht man um mit der Dynamik, die sich in einem Team oder gar der ganzen Institution entwickelt, wenn ein Fall bekannt wird, oder die beschuldigte Person empört die Leitung des Rufmordes beschuldigt? Wie behalten wir die betroffenenn Kinder und Jugendlichen im Blick, inwiefern können und sollen sie beteilgt werden?
Die Fortbildung richtet sich an personalverantwortliche Leitungskräfte, die Vorgehensweisen dazu entwickeln bzw. bisherige Erfahrungen überprüfen möchten.
Themen:
-
Historische Einordnung
-
Formen und Dynamik
-
Rechtlicher Hintergrund
-
Interventionsmöglichkeiten zum Schutz betroffener Kinder/Jugendlicher
-
Unterstützende präventive Maßnahmen


